Ich persönlich bin wahrlich kein Fan von Action-Computerspielen. Ich fühle mich eher in anderen Genres gut aufgehoben. Aber das tut nicht weiter zur Sache.
Denn wieder mal wollen mir bestimmte Politiker weiß machen, “Killerspiele” – übrigens noch immer kein klar definierter Begriff – seien das Übel der Menschheit, würden Menschen zu Mördern machen und gehörten deshalb verboten. Und zwar ganz und gar, auch das Herstellen solcher Action-Titel soll demnächst verboten werden.
Ja geht’s noch?
Die Bundestagsabgeordnete und Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Kultur und Medien, Monika Griefahn, hat heute in Berlin die neuen USK-Alterskennzeichen vorgestellt, die ab Juni auf Computerspielen haften werden.
Ich finde, die neuen Kennzeichen sind gut gelungen. Im Vergleich zu ihren Vorgängern fallen die Aufkleber durch ansprechend schlichtes Design und hohe Deutlichkeit auf.
Besonders lobenswert ist, dass die klotzigen Begriffe “ohne Altersbeschränkung” und “keine Jugendfreigabe”, die bisher durch die unverständlichen Abkürzungen “o. A.” und “k. J.” kenntlich gemacht wurden, nun abgeschafft sind.
Heute heißt es kurz und bündig “ab 0″ und “ab 18″. Wer das nicht versteht, ist wahrscheinlich eh nicht in der Lage, an der Kasse das Geld abzuzählen…
Im Rahmen der Veranstaltung wies Frau Griefahn darauf hin, dass die USK zu Unrecht in der Kritik steht und gerade dort, wo am lautesten nach neuen Gesetzen geschrien wird, nämlich in Bayern, am wenigsten Kontrollen durchgeführt werden.
Allerdings sind Kontrollkäufe meiner Meinung nach kein gutes Mittel, Kinder und Jugendlich nachhaltig vor schädigenden Inhalten zu schützen. Viel wichtiger ist die Aufklärung von Eltern, die ihre Kinder sicher noch am besten kennen und auch den größten Einfluss auf sie haben sollten.
Doch in einem Land, in dem sich Politiker gerne an populistischen “Killerspiel”-Debatten ergötzen und neuerdings sogar die Grünen so genannte eSport-Veranstaltungen verbieten wollen, ist Eltern ein ernsthafter Umgang mit dem Jugendschutz nur schwer zu vermitteln.
Ich empfehle daher allen Eltern, sich mit den Computerspielen ihrer Kinder aktiv auseinander zu setzen – also auch mal selber zu spielen – und so die eigene Kompetenz zu steigern.
Einen guten Einstieg in die Thematik bietet die Webseite der USK, wo Sie sachliche und objektive Erläuterungen darüber erhalten, wie der Paragraph 14 des Jugendschutzgesetzes umgesetzt wird.