Durch einen Post im Blog “Metaversally Speaking” bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Betreiber von virtuellen Welten wie Second Life und Blue Mars, die sich im Internet naturgemäß gut auskennen sollten, trotzdem gewisse Missstände offenbaren. Nämlich dann, wenn es um ihre Markennamen geht.
In den entsprechenden Nutzungsbestimmungen holen die Rechtsabteilungen von Linden & Co weit mit der Keule aus und machen alles platt, was nicht bei drei mit einem ™, © oder ® versehen ist. Das ist äußerst skurril und macht genau genommen sogar rechtlich unbedenkliches Chatten unmöglich.
Ich frage mich, ob man demnächst auch für falsche Aussprache im Voice Chat kriminalisiert wird…
Es ist doch selbst dem Laien schon nach diesen ersten Zeilen völlig klar, dass es sich bei den Begriffen “Second Life” und “Blue Mars” offensichtlich um Firmen-/Markennamen handelt. Es ist ebenfalls sonnenklar, dass niemand diese Begriffe kommerziell verwenden wird, ohne sich eine Erlaubnis zu holen.
Trotzdem veröffentlichen die beiden hier genannten Firmen ganze Listen verbotener Begriffe, sowie umfangreiche Regelwerke, die kein Mensch mehr durchschauen kann. Blue Mars geht sogar soweit, das Verwenden des Wortes “Blue” (=Blau) in bestimmten Situationen verbieten zu wollen.
So etwas nenne ich virtuelle Weltfremdheit.
Liest man aber die offiziellen Blogs, Twitter-Timelines und Webseiten von Second Life® und Blue Mars™, kommt man schnell zu dem Schluss: Die nehmen es selbst nicht so genau!
Die beiden Firmen verstoßen dauerhaft gegen ihre eigenen Regeln, missbrauchen fortwährend ihre eigenen Markennamen, in dem die erforderlichen Symbole eigentlich nie genannt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Es wäre alles nicht so schlimm, wenn man nicht als einfacher Blogger, Fanseitenbetreiber, Machinima-Künstler etc. mal eben pauschal kriminalisiert und in die Abmahnfalle navigiert werden würde. Dabei sind die strengen virtuellen Welten ohne Blogger, Fans und Kreative keinen Pfifferling wert.
Ein potentieller Verbrecher ist jede/r, denn ein fehlerfreies Anwenden der Markennamen ist beim besten Willen nicht möglich. Hier einige Beispiele:
Lösung: Linden Lab besteht auf die einzig gültige Schreibweise “Second Life”. Alles andere ist verboten. Groß- und Kleinschreibung ist keineswegs egal. Auch Avatar Reality, der Betreiber von Blue Mars, sieht das ähnlich streng.
Lustig ist dabei nur, dass sich niemand daran hält.
Dass Marken, Titel, Namen auch mal abgekürzt werden, ist in Zeiten von Twitter alltäglich. Auch sonstiger kreativer Umgang mit geschützten Begriffen sollte als Web-Umgangssprache gesehen werden. Markennamen werden meiner Ansicht nach dadurch nicht beschädigt, im Gegenteil.
Gefährlich wird es wahrscheinlich erst, wenn der Fan-Blog in die Gewinnzone vordringt und zu einer Art Wortführer wird. Man kann sich aber vorbereiten:
Um die korrekten Schutz-Symbole online anzuzeigen, muss in die html-Ansicht des jeweiligen Text-Fensters geschaltet und der folgende Code dort eingefügt werden.
In wie weit diese Symbole überhaupt in Deutschland rechtlich relevant sind, kann ich nicht sagen, denn ich bin kein Anwalt. Meine Tipps sind also lediglich Empfehlungen und erfolgen ohne Gewähr. Natürlich nur bei korrekter Schreibweise ;)
Es ist bekannt, dass unseriöse Anwälte allzu gerne zum Mittel der kommerziellen Abmahn-Abzocke greifen. Umso erschreckender ist für den harmlosen kleinen Avatar, dass die eigenen Verbündeten besagten Abzockern ordentlich Nahrung liefern. Derart kleinliche Regulierungen sorgen nur für Pauschal-Kriminalisierung friedlicher 3D-Bürger. Es sollte klarer zwischen kommerzieller und umgangssprachlicher Nutzung unterschieden werden, statt alle über einen Kamm zu scheren.
Glücklicherweise wird in der Praxis vieles toleriert, nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Kein Wunder, denn die Marken-Eigentümer kümmern sich selbst kaum um den korrekten Einsatz von Trademark-Symbolen in Blog-Posts, Foren und sonst wo.
In der Schattenzone des drohenden Zeigefingers lebt es sich leider auch in der virtuellen Welt nicht mehr ganz ungeniert. Ob soviel Strenge wirklich nötig ist?
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