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Virtuelle Welten: Der ganz normale Marken-Wahnsinn!

Wenn es um ihre Markennamen geht, drohen Betreiber von virtuellen Welten gerne mit dem erhobenen Zeigefinger – und nehmen es dabei selbst nicht so genau.

Durch einen Post im Blog “Metaversally Speaking” bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Betreiber von virtuellen Welten wie Second Life und Blue Mars, die sich im Internet naturgemäß gut auskennen sollten, trotzdem gewisse Missstände offenbaren. Nämlich dann, wenn es um ihre Markennamen geht.

In den entsprechenden Nutzungsbestimmungen holen die Rechtsabteilungen von Linden & Co weit mit der Keule aus und machen alles platt, was nicht bei drei mit einem ™, © oder ® versehen ist. Das ist äußerst skurril und macht genau genommen sogar rechtlich unbedenkliches Chatten unmöglich.

Ich frage mich, ob man demnächst auch für falsche Aussprache im Voice Chat kriminalisiert wird…

Virtuelle Weltfremdheit!

Es ist doch selbst dem Laien schon nach diesen ersten Zeilen völlig klar, dass es sich bei den Begriffen “Second Life” und “Blue Mars” offensichtlich um Firmen-/Markennamen handelt. Es ist ebenfalls sonnenklar, dass niemand diese Begriffe kommerziell verwenden wird, ohne sich eine Erlaubnis zu holen.

Trotzdem veröffentlichen die beiden hier genannten Firmen ganze Listen verbotener Begriffe, sowie umfangreiche Regelwerke, die kein Mensch mehr durchschauen kann. Blue Mars geht sogar soweit, das Verwenden des Wortes “Blue” (=Blau) in bestimmten Situationen verbieten zu wollen.

So etwas nenne ich virtuelle Weltfremdheit.

Paradoxer Umgang mit den eigenen Marken!

Liest man aber die offiziellen Blogs, Twitter-Timelines und Webseiten von Second Life® und Blue Mars™, kommt man schnell zu dem Schluss: Die nehmen es selbst nicht so genau!

Die beiden Firmen verstoßen dauerhaft gegen ihre eigenen Regeln, missbrauchen fortwährend ihre eigenen Markennamen, in dem die erforderlichen Symbole eigentlich nie genannt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Undurchschaubarer Markenwahnsinn!

Es wäre alles nicht so schlimm, wenn man nicht als einfacher Blogger, Fanseitenbetreiber, Machinima-Künstler etc. mal eben pauschal kriminalisiert und in die Abmahnfalle navigiert werden würde. Dabei sind die strengen virtuellen Welten ohne Blogger, Fans und Kreative keinen Pfifferling wert.

Ein potentieller Verbrecher ist jede/r, denn ein fehlerfreies Anwenden der Markennamen ist beim besten Willen nicht möglich. Hier einige Beispiele:

  • Heißt die Firma, die Second Life betreibt, Linden Lab oder Linden Labs?
  • Darf man SecondLife schreiben, oder gar 2nd Life? Oder ist das egal?
  • Warum heißt es Second Life®, aber Linden™ Dollar?
  • Groß- und Kleinschreibung ist doch sicher egal, oder? Warum heißt es dann aber SLurl™?
  • Wie heißt die Betreiberfirma von Blue Mars™?

Lösung: Linden Lab besteht auf die einzig gültige Schreibweise “Second Life”. Alles andere ist verboten. Groß- und Kleinschreibung ist keineswegs egal. Auch Avatar Reality, der Betreiber von Blue Mars, sieht das ähnlich streng.

Lustig ist dabei nur, dass sich niemand daran hält.

Web-Umgangssprache

Dass Marken, Titel, Namen auch mal abgekürzt werden, ist in Zeiten von Twitter alltäglich. Auch sonstiger kreativer Umgang mit geschützten Begriffen sollte als Web-Umgangssprache gesehen werden. Markennamen werden meiner Ansicht nach dadurch nicht beschädigt, im Gegenteil.

Gefährlich wird es wahrscheinlich erst, wenn der Fan-Blog in die Gewinnzone vordringt und zu einer Art Wortführer wird. Man kann sich aber vorbereiten:

  • Fremde Markennamen in der eigenen Domain sollte man unterlassen. Es gibt zwar zahlreiche Second Life-Fanseiten, die den Namen oder einen Teil davon in der Domain führen; offiziell ist das aber nur als Subdomain erlaubt. Also z.B. secondlife.emaster.de
  • Im Haftungsausschluss sollte man einen Absatz dazu verwenden, die Verwendung von geschützten Begriffen zu erklären und sich von den entsprechenden Firmen zu distanzieren.
  • Wer es ganz genau nimmt und es schafft, das Trademark-Dickicht zu durchschauen, sollte die unten stehenden HTML-Codes verwenden.

HTML-Codes für Copyright, Trademark und Registered Mark

Um die korrekten Schutz-Symbole online anzuzeigen, muss in die html-Ansicht des jeweiligen Text-Fensters geschaltet und der folgende Code dort eingefügt werden.

  • Das Trademark-Zeichen (™): ™
  • Das Copyright-Zeichen (©): ©
  • Das Registered-Zeichen (®): ®

In wie weit diese Symbole überhaupt in Deutschland rechtlich relevant sind, kann ich nicht sagen, denn ich bin kein Anwalt. Meine Tipps sind also lediglich Empfehlungen und erfolgen ohne Gewähr. Natürlich nur bei korrekter Schreibweise ;)

Fazit

Es ist bekannt, dass unseriöse Anwälte allzu gerne zum Mittel der kommerziellen Abmahn-Abzocke greifen. Umso erschreckender ist für den harmlosen kleinen Avatar, dass die eigenen Verbündeten besagten Abzockern ordentlich Nahrung liefern. Derart kleinliche Regulierungen sorgen nur für Pauschal-Kriminalisierung friedlicher 3D-Bürger. Es sollte klarer zwischen kommerzieller und umgangssprachlicher Nutzung unterschieden werden, statt alle über einen Kamm zu scheren.

Glücklicherweise wird in der Praxis vieles toleriert, nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Kein Wunder, denn die Marken-Eigentümer kümmern sich selbst kaum um den korrekten Einsatz von Trademark-Symbolen in Blog-Posts, Foren und sonst wo.

In der Schattenzone des drohenden Zeigefingers lebt es sich leider auch in der virtuellen Welt nicht mehr ganz ungeniert. Ob soviel Strenge wirklich nötig ist?

Links zum Thema:

Der Copyright-Vermerk auf Webseiten

Second Life Regeln zum Branding

Blue Mars Branding

Kategorie: Metaverse
Tags: , ,
Veröffentlicht am 08.06.2010 von admin | Was sagen Sie dazu?

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